Stand: 01.März 2022
Schmidt Spiele ist es ein großes Anliegen, Sie bestmöglich zum Thema „Entsorgung und Altgeräte“ zu infomieren welche Rechte Sie haben.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält seit Anfang 2022 eine Vielzahl von neuen Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Daraus ergeben sich für Hersteller, Vertreiber aber auch für Sie als Kunden neue Pflichten, auf die wir Sie im Folgenden hinweisen möchten.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen auch bezüglich der Frage, wie Sie Ihre Elektrogeräte an uns zusenden können, wenden Sie sich gerne jederzeit an unseren Kundenservice oder schreiben Sie uns eine Mail unter shop@schmidtspiele.de. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen zurückmelden!
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Gesetzformulierung § 18 4) ElektroG: Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte haben ab dem Zeitpunkt des Anbietens von Elektro- oder Elektronikgeräten die privaten Haushalte über Folgendes zu informieren:
Gesetzformulierung § 18 (4) 1: Die Pflicht der Endnutzer nach § 10 Absatz 1. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
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Elektro- und Elektronikaltgeräte, und darunter fallen auch einige unserer Spiele, gehören daher also nicht in den Hausmüll. Zur Verbesserung der Mülltrennung sieht das ElektroG daher vor, dass alle Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft mit folgendem Symbol gekennzeichnet werden müssen:
Das Symbol weist darauf hin, dass Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Ein schwarzer Balken unter der durchgestrichenen Mülltonne zeigt an, dass das Elektro(nik)gerät nach 2005 in Verkehr gebracht wurde.
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder:
https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/
Gesetzformulierung § 18 (4) 2: Die Entnahmepflicht der Endnutzer für Altbatterien und Altakkumulatoren sowie für Lampen nach § 10 Absatz 1 Satz 2.
Absatz 1: Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Dies gilt nicht, wenn die Altgeräte im Rahmen einer Kooperation nach § 17b einer Erstbehandlungsanlage zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung überlassen werden oder wenn Altgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.
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Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Hierzu können Sie Ihre alten Batterien unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien verkauft werden. Sie können gebrauchte Batterien auch an uns unter der oben angegebenen Adresse zurücksenden. Wir werden diese dann fachgerecht und kostenfrei für Sie entsorgen.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Das Symbol stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht in den Hausmüll dürfen.
Gesetzformulierung § 18 (4) 3: Die Pflicht der Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten nach § 17 Absatz 1 und 2,
Absatz 1.: bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
Absatz 2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Die Rücknahme ist für elektrisches oder elektronisches Spielzeug (Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorie 5) und Nummer 2 durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Gesetzformulierung § 18 (4) 4: Die von ihnen geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten,
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Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben. Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.
So einfach funktioniert es:
1. Melden Sie sich bitte via Kontaktformular, um ein Versandlabel zu erhalten.
2. Bevor Sie das Altgerät zurückgeben, müssen Sie entsprechend der gesetzlichen Vorschriften Batterien oder Akkus, die nicht fest umschlossen sind, entnehmen. Diese bedürfen einer getrennten Entsorgung. Beachten Sie hierzu bitte unsere untenstehenden Informationen zum Batteriegesetz (BattG).
3. Verpacken Sie Ihre Altgerät und versenden Sie dieses mit den erhalten Versandlabel an uns zurück.
4. Das wars! Wir übernehmen für Sie die Fachgerechte Entsorgung.
Wichtiger Hinweis: Bei einer Paketlieferung ist aufgrund technischer Restriktionen ein 1:1 Umtausch im Zuge der Lieferung noch nicht möglich. Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm werden - unabhängig von der Anzahl deiner Altgeräte - kostenlos angenommen.
Sie können Altgeräte grundsätzlich auch bei jeder zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoffhof oder Recyclinghof zurückgeben. Zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe findest du unter:
www.recyclinghof.net/recyclinghof_bundesland_deutschland.html oder www.take-e-back.de
Übrigens: Falls Sie keine Sammelstelle in Ihrer Nähe finden, hilft unsere Kundenservice Ihnen gern weiter.
Kundenservice:
Telefon: 030 – 683 90 20
E-Mail: shop@schmidtspiele.de
Gesetzformulierung § 18 (4) 5 und 6: die Eigenverantwortung der Endnutzer im Hinblick auf das Löschen der personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten und die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3.
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Sie sind für die Löschung personenbezogener Daten, die sich gegebenenfalls auf Ihrem Altgerät noch befinden, selbst verantwortlich.
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Die Informationen sind den Elektro- und Elektronikgeräten in schriftlicher Form beizufügen. Hersteller haben jährlich Informationen in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 zu veröffentlichen.
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ElektroG Register: WEEE Nr. 74472308 (weiter Informationen: Startseite (www.stiftung-ear.de/de/startseite)
Verpackungsregister: DSD - DE5351485639411 (weiter Infos: www.verpackungsregister.org)